Gesetzliche Umlagen in der Netznutzungsrechnung?

Antwort

In der Netznutzungsrechnung in Deutschland sind gesetzliche Umlagen verschiedene Abgaben, die von Netzbetreibern erhoben werden, um die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des Strom- und Gasnetzes zu decken. Zu den wichtigsten gesetzlichen Umlagen gehören: 1. **EEG-Umlage**: Diese Umlage dient der Förderung erneuerbarer Energien und wird auf den Strompreis aufgeschlagen. Sie finanziert die Einspeisevergütungen für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. 2. **KWK-Umlage**: Diese Umlage unterstützt die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und fördert die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. 3. **Stromnetzentgelt**: Dies sind Gebühren, die für die Nutzung des Stromnetzes anfallen. Sie variieren je nach Region und Netzbetreiber. 4. **Gasnetzentgelt**: Ähnlich wie beim Stromnetzentgelt, fallen hier Gebühren für die Nutzung des Gasnetzes an. 5. **Offshore-Haftungsumlage**: Diese Umlage deckt die finanziellen Risiken ab, die mit dem Ausbau von Offshore-Windparks verbunden sind. 6. **Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV**: Diese Umlage wird erhoben, um die Kosten für die Netznutzung von Letztverbrauchern zu decken, die eine bestimmte Verbrauchsgrenze überschreiten. Diese Umlagen werden in der Regel auf der Netznutzungsrechnung ausgewiesen und sind Teil der Gesamtkosten, die Verbraucher für Strom oder Gas zahlen müssen.

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